AGB
DAS BLAUE BUFFET
Inh. Susann Schmieder
Catering – Kochkurse – Mietkoch
Stand: 1. Oktober 2024
1. Geltung
Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im Weiteren: „AGB“) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäfte, Lieferungen und sonstigen Leistungen von DAS BLAUE BUFFET mit dem Kunden. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es 14 Kalendertage gültig und freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt DAS BLAUE BUFFET keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
2.4. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Mit der Auftragserteilung, telefonisch oder in Textform oder schriftlich, erkennt der Kunde die AGB an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von DAS BLAUE BUFFET zustande.
3. Preise
Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Angebots. Die Preise sind in EUR inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe ausgewiesen. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. DAS BLAUE BUFFET ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
4.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sieben Kalendertage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
4.3. Der Auftraggeber teilt DAS BLAUE BUFFET mit der Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mit. Spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn teilt der Kunde die definitive Personenzahl mit.
4.4. Abzüge, Skonti o.ä. irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist zwischen DAS BLAUE BUFFET und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Vom Kunden ggf. geleistete Anzahlungen werden nicht verzinst.
4.5. Bei Zahlungsverzug ist DAS BLAUE BUFFET berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
4.6. DAS BLAUE BUFFET ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
4.7. Gegen die Ansprüche von DAS BLAUE BUFFET kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder ein rechtskräftig festgestellt ist.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Lieferungs- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, es tritt Lieferverzug wegen höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen ein, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - etwa Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen o.ä. In diesem Fall, und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers.
5.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.
5.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über.
6. Ausstattungsgegenstände
6.1. Ausstattungsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), die auf Anfrage oder mit Speisen und Getränken geliefert werden, sind unser Eigentum und entsprechend pfleglich zu behandeln. Ausstattungsgegenstände und Leergut werden am Veranstaltungstag oder nach vereinbarter Mietdauer wieder mitgenommen. Der Auftraggeber trägt von der Übernahme bzw. Anlieferung bis zur Rücknahme die Verantwortung für Ausstattungsgegenstände und Leergut; dies gilt auch im Falle einer verspäteten Rücknahme. Die Lieferung von Ausstattungsgegenständen, die unabhängig von der Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt, reicht bis hinter die erste ebenerdige Tür und beinhaltet weder den Auf- oder Abbau noch das Vertragen oder Einsammeln.
6.2. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Für Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen während der Mietzeit berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.
6.3. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet auch wenn die gemieteten Gegenstände unbenutzt wieder zurückgegeben werden. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übergabe, als Mietende der Tag der Rücknahme der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
6.4. DAS BLAUE BUFFET ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
7. Rücktritt, Kündigung, Stornierung
7.1. Die Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:
- Bis zum 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn freies Rücktrittsrecht,
- Bis zum 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet aber 50 % des in der Auftragsbestätigung für Speisen und Getränke ausgewiesenen Betrages,
- Bis spätestens zum 3. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet aber 70% des in der Auftragsbestätigung für Speisen und Getränke ausgewiesenen Betrages; danach führt ein Rücktritt zu einer Zahlungspflicht des Kunden in Höhe von 100% des in der Auftragsbestätigung für Speisen und Getränke ausgewiesenen Betrages.
7.2. Als Angebotsbetrag für Speisen und Getränke (Verpflegung) gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Haben wir Dritte zur Durchführung der Lieferung verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten unbeschadet von den in Ziff.
7.1. enthaltenen Bedingungen insoweit voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist.
7.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.
7.4. Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 16:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns eingegangen sein.
8. Änderung im Umfang der Lieferung
8.1. Treten Änderungen im Umfang der vereinbarten Lieferung und Leistung nach Auftragerteilung ein, so sind diese nur bei rechtzeitiger gesonderter Vereinbarung mit uns zu berücksichtigen. Findet die Lieferung und Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers in einem geringeren Umfang statt, als in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart, wird der volle Berechnungssatz zugrunde gelegt, wenn wir hiervon nicht bis spätestens am 10. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden.
8.2. Für Reduzierungen, die den vereinbarten Leistungsumfang um 50% unterschreiten, gelten jedoch ausschließlich die Bestimmungen in Ziff. 7.1.
8.3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch Änderungswünsche des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von DAS BLAUE
BUFFET sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland.
9. Mitarbeiter: Service, Küche
Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen von uns eingesetzt. Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestzahl von Mitarbeitern ist mit uns gesondert zu vereinbaren.
10. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.
11. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
11.1. DAS BLAUE BUFFET gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit aller gebotenen Sorgfalt. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von DAS BLAUE BUFFET schriftlich bestätigt wurden.
11.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware in Textform und spezifiziert gerügt werden. Bei berechtigten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auftraggeber dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktrittsrecht ist insofern ausgeschlossen.
11.3. DAS BLAUE BUFFET versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. DAS BLAUE BUFFET haftet nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware bei Empfang zu prüfen.
11.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1. Die Haftung von DAS BLAUE BUFFET auf Schadenersatz gegenüber dem Kunden, wird, gleich aus welchen Rechtsgründen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DAS BLAUE BUFFET höchstens bis zu einem Betrag von 2.500,00 EUR je Schadensfall. Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist entsprechend der Deckungssumme der von DAS BLAUE BUFFET abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Höchstbetrag von 2.500.000,00 EUR begrenzt.
12.2. Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich sein Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
12.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haften wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers selbst bzw. Dritter,
insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
13. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab bei der GEMA gemeldet werde. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
14. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen bzw. selbst besorgen. Für besondere Fälle kann mit DAS BLAUE BUFFET ein Korkgeld vereinbart werden; dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen.
15. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von DAS BLAUE BUFFET selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO und es Bundesdatenschutz gesetzes verarbeitet werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Pesterwitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pesterwitz, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer Wahl auch der Sitz des Auftraggebers. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
Stand: 1. Oktober 2024